Mobil: 0177 5378375
Telefon: 0375 271167-11
Telefax: 0375 271167-77
E-Mail: info@buchungsservice-stieff.de
Manchmal bin ich nah am Verzweifeln. Da schildere ich ein Problem und bitte um Abhilfe - und ich bekomme eine Standardantwort, bei der ich nicht weiß, ob ich lachen oder weinen soll. Jedenfalls trägt sie nichts zur Lösung bei :-(
Aktuelles Beispiel: Ich nutze beim Onlinebanking einen TAN-Generator. Dessen Batterien - Knopfzellen der GRöße GR 2025 - waren nun leer. Weil ich trotzdem Überweisungen tätigen musste, unterlief ich absichtlich die Sicherheitsfunktion, nach der Beiträge über 30,00 € TAN-pflichtig sind: Ich splittete also eine Rechnung über 83,30 € auf in 2x 30,00 € und 1x 23,30 €. Die beiden Überweisungen über 30,00 € wurden problemlos ausgeführt, doch bei der Überweisung der letzte Tranche über 23,30 € wurde doch wieder nach einer TAN gefragt! Was war geschehen? Ich hatte eine weitere - durchaus sinnvolle - Sicherheitsfunktion nicht bedacht: pro Tag dürfen nur Kleinbetragsüberweisungen bis zu einer Höhe von insgesamt 100,00 € getätigt werden! Sie stutzen jetzt sicherlich: bei insgesamt 83,30 € sollte das doch kein Problem sein. Ja. Was Sie nicht wissen und woran ich auch nicht mehr gedacht hatte: Ich hatte an dem Tag bereits eine Kleinbetragsrechnung über 25,00 € angewiesen...
Okay, dachte ich: Dann überweist du die letzten 23,30 € eben am nächsten Tag.
Aber Pustekuchen: Am nächsten Tag wurde mir mitgeteilt, dass ich zuviele TAN-Abfragen gemacht hätte und daher mein Zugang gesperrt sei.
Okay, dachte ich wieder: Dann schilderst du der Bank das Problem und bittest um Freischaltung der Überweisungsfunktion.
Für eine direkte Mitteilung an die Bank, also innerhalb des Onlinebankings/über die Website, wird allerdings auch eine TAN benötigt, die ich ja aber gerade nicht generieren kann.
Also über das normale E-Mail-Programm.
Und so nahm das Drama seinen weiteren Lauf :-(
E-Mail gestern, 10:08 Uhr, an meine Bank:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte entsperren Sie den TAN-Generator wieder.
Ich habe derzeit keine neuen Knopfzellbatterien der Größe GR2025, um den TAN-Generator zu nutzen. Um dennoch meinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, habe ich versucht, die TAN-Pflicht zu unterlaufen. Was mir offensichtlich nicht ganz gelungen ist, weil die TAN-Abfrage dann doch kam… :o
Freundliche Grüße (...)"
Die Antwort meiner Bank gestern, 11:22 Uhr
"Sehr geehrte Frau Stieff,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Nach Prüfung ist aktuell Ihr Smart-TAN-Verfahren (EC-Karte + TAN-Generator) für die TAN-Ermittlung gesperrt.
Um Ihr Smart-TAN-Verfahren zu entsperren, benötigen wir den aktuellen ATC-Zähler am Generator.
Diesen können Sie wie folgt ermitteln: (...)
Bitte teilen Sie uns den ATC-Zählerstand sowie Ihre Girokontonummer für die Freigabe mit.
Vielen Dank."
A...ja.
Meine Antwort hierauf heute um 11:20 Uhr:
"Hallo Frau (...),
vielen Dank für Ihre Erklärung, wie ich den TAN-Generator wieder freischalten kann. Diese Frage hätte ich sicherlich auch noch gestellt.
Mir ging es aber um die Freischaltung meines Kontos für Überweisungen, die nicht TAN-pflichtig sind, solange ich keine neuen Knopfzellenbatterien der Größe GR2025 aufgetrieben habe.
Mittlerweile habe ich neue eingelegt, aber es tut sich nichts. Ich nehme vorweg: Ja, sie sind „richtig“, d.h. entsprechend der Polung eingesetzt. Was nun?
Zu Ihnen schicken? Oder schicken Sie mir gleich einen neuen TAN-Generator zu?
Die Frage, die sich mir nun aufdrängt: Wie kann ich meinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen, bis ich wieder einen funktionierenden TAN-Generator habe?
Und wieder bin ich bei meiner Bitte, mein Konto für nicht-TAN-pflichtige Überweisungen freizuschalten. D.h.: jetzt ist es schon eher eine Forderung.
Ich würde auch zur „bankingApp“ wechseln, doch für die Freischaltung dieses Verfahrens benötige ich eine über den TAN-Generator generierte TAN – der bekanntlich nicht funzt.
Also: Wie verfahren wir jetzt weiter, Frau (...)?
Freundliche Grüße (...)"
Die Antwort der Bank heute um 13:45 Uhr:
"Sehr geehrte Frau Stieff,
(...)
Die Freischaltung für nicht-TAN-pflichtige Überweisungen ist durch die Skatbank möglich.
Als Kleinbetragszahlung(nicht TAN-pflichte Überweisungen) gilt ein Betrag bis zu 30,- Euro.
Außerdem sind fünf aufeinanderfolgende Zahlungen, die in Summe nicht mehr als 100,- Euro ergeben, ebenfalls ohne TAN-Eingabe ausführbar.
Werden Anzahl an Transaktionen oder der Betrag überschritten, wird eine TAN-pflichtige Eingabe zwingend ausgelöst und der Zähler zurückgesetzt.
TAn Generatoren können Sie über den Onlineshop bestellen oder in einem Elektronikfachgeschäft in Ihrer Nähe erwerben.
https://www.(...)
Alternativ können Sie sich für das MobileTAN-Verfahren anmelden.
https://www.(...)
Teilen Sie uns gern per Antwortmail die zu hinterlegende Mobilfunknummer mit.
Danach erhalten Sie auf dem Postweg den Freischaltcode zu endgültigen Aktivierung.
Freundliche Grüße (...)"
Alles sehr schön erklärt!
Ich sah mich allerdings daraufhin genötigt, eine weitere E-Mail an meine Bank zu schreiben, 13:53 Uhr:
"Aber ich habe doch bereits einen TAN-Generator! Warum sollte ich einen weiteren erwerben?
Für das mobileTAN-Verfahren hinterlegen Sie bitte die Ihnen bereits bekannte Telefonnummer 0177 5378375 und schicken mir den Freischaltcode umgehend zu.
>>Die Freischaltung für nicht-TAN-pflichtige Überweisungen ist durch die Skatbank möglich.<< Dann tun Sie es bitte auch.
[Kopie einer Bildschirmmeldung angefügt]
• Banking • Zahlungsaufträge • Überweisung • Überweisung
o o Hilfe
Sie haben kein gültiges TAN-Verfahren angemeldet, TAN-pflichtige Transaktionen sind deshalb nicht möglich. Bitte melden Sie sich für ein TAN-Verfahren an.
Zur TAN-Verwaltung
Freundliche Grüße (...)"
Und das kam jetzt um 14:05 Uhr zurück:
"Sehr geehrte Frau Stieff,
entgegen der vorherigen Mail ist eine Freischaltung für nicht-TAN-pflichtige Überweisungen durch die Skatbank nicht möglich.
Wir bitten das Versehen zu entschuldigen.
Ihre Mobiltelefonnummer haben wir hinterlegt, den Zugangscode erhalten Sie in Kürze per Post.
Nach Erhalt ist das Telefon im Onlinebanking noch freizuschalten.
Sollte ein Batteriewechsel nicht ausreichen um den TAN Generator wieder zu aktivieren ist nur die Neuanschaffung eines TAN-Generators möglich um das Smart-TAN Verfahren zu nutzen.
Freundliche Grüße (...)"
Dankeschön. Aber warum nicht gleich so?
Sind wir wirklich schon so standardisiert in unserem Handeln - v.a. aber in unserem Denken, dass wir Anfragen nicht mehr richtig lesen und so nicht merken, wenn das übliche "Blabla" einer Antwort, nicht stimmig wäre/ist? So praktisch und sicherlich sinnvoll Antwortbausteine und anders vorgefertigte Schreiben sind: Sie sollten uns nicht dazu verleiten, sie stets als Erstes anzuwenden, als Automatismus. Warum sitzen denn noch Menschen am PC, um eingehende E-Mails zu beantworten? Denn wenn ich dabei meinen Verstand nicht mehr einschalte, um die Anfrage richtig zu verstehen und sie so dann auch passgenau beantworten zu können, dann kann diesen Job ebenfalls der Computer übernehmen: ein entsprechend hinterlegter Algorithmus - und schon ist die Antwort verschickt! Wirklich geholfen - das Problem gelöst - wird damit allerdings nicht...
Und jetzt die Wiederholung der Eingangsfrage: Liegt es an mir?
Danke für aufrichtige Antworten!
Sabine Stieff, geschrieben am 06.09.2019
Direktlink zum Beitrag: https://buchungsservice-stieff.de/id/beitrag/28023
Es existieren bisher noch keine Kommentare. Schreiben Sie den Ersten:
Meldungen an die Krankenkassen: Schon seit ein paar Jahren ist die Übermittlung von SV-Meldungen, Beitragsnachweisen und Anträgen nur noch elektronisch möglich. Seit dem 01.01.2018 darf dies auch nur noch authentifiziert geschehen. Das beliebte Portal sv-net wurde entsprechend angepasst.
Unternehmen bis 100 Mitarbeiter können das Portal weiterhin kostenfrei nutzen, wenn sie ausschließlich die eigenen Löhne abrechnen. Aber auch hier geht es nur noch authentifiziert; das reine online-Meldeportal gibt es nicht mehr.
Für Unternehmen wie meines, die für mehrere Unternehmen die Meldungen erstellen (wollen), müssen sich den Zugang kaufen. Prinzipiell richtig. Doch i.d.R. haben solche Unternehmen ein Softwareprogramm aus dem heraus die Meldungen übermittelt werden können. Schon hierfür ist eine zusätzliche - kostenpflichtige - Lizenz erforderlich. Sollte mich also nicht kümmern.
Doch leider kommt es in unserer ach so technisierten Welt doch tatsächlich immer noch vor, dass Programme "abschmieren" oder sie aus irgend einem anderen Grund nicht genutzt werden können. In solchen Fälle konnte auf sv-net ausgewichen werden. Seit dem 01.01.2018 ist die Nutzung nun kostenpflichtig - und man muss sich auch neu authentifizieren - und das geht nicht "mal eben so". Was für ein Aufwand! Und dann auch noch zum doppelten Preis :-(
"Eben mal" eine Meldung absetzen, um die gesetzlichen Fristen einzuhalten, geht nicht mehr :-(
So schön und praktisch die neuen technischen Entwicklungen sind: Es sollte auch von den älteren noch mindestens eine als Option (als "Notnagel") zulässig sein. Erst wird "geschlafen" und jetzt übertrieben :-(
Keine Faxe mehr: Wenn als Grund oder das Argument kommt "früher ging das aber auch" oder "das haben wir schon immer so gemacht" verdrehe ich üblicherweise die Augen. Denn das ist keiner bzw. keines. Doch wenn jetzt aus Datenschutzgründen keine Faxe mehr erlaubt sind, dann kann auch ich nur noch mit dem Kopf schütteln. Bei Gericht ist es sogar immer noch üblich, Schriftsätze zu faxen, sogar um eine Frist noch zu wahren! (Amüsant am Rande: Das hauseigene Programm der Justiz, das alles digitalisieren sollte, funzt nicht :D)
Sabine Stieff, geschrieben am 25.01.2018
Direktlink zum Beitrag: https://buchungsservice-stieff.de/id/beitrag/22899
Es existieren bisher noch keine Kommentare. Schreiben Sie den Ersten:
Seit einigen Jahren sind bestimmte Branchen, so z.B. das Bau- und Reinigungsgewerbe und die Gastronomie, verpflichtet, neue Arbeitnehmer/innen vor dem ersten Einsatz anzumelden (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung: SchwarzArbG). Dies soll verhindern, dass nicht gemeldete Personen arbeiten und nur bei einer Kontrolle - also, erst wenn sie "erwischt" werden - bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Ziel: Eindämmung der sog. Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.
Wenn auch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verschieden sind, so hat es doch dieselben Folgen:
Mit der Beschäftigung von Schwarzarbeiter/inne/n sparen die Unternehmen viel Geld ein: die Sozialversicherungsbeiträge und meist auch Lohngelder. Denn i.d.R. arbeiten "schwarz" und illegal Beschäftigte für weniger Geld als die gemeldeten. Woran diese nicht denken: Sie sind nicht abgesichert, nicht mal bei einem Arbeitsunfall. Neben diesen so Beschäftigten zählt auch die Gesellschaft zu den Verlierer/innen. Denn es kommt nicht nur weniger Geld in die Sozialkassen: auch die Wirtschaft leidet darunter, da die Beschäftigten weniger "in der Tasche" haben und so auch weniger ausgeben. Und: das gesellschaftliche Gefüge wird destabilisiert.
Es ist traurig, dass viele Menschen keine andere Möglichkeit sehen (oder tatsächlich haben), als solche Arbeitsverhältnisse anzunehmen. Es ist eine Schande, dass diese Not von Unternehmen ausgenutzt wird - allein um ihren Gewinn zu mehren!
Doch dass es keine Möglichkeit mehr gibt, die künftig Beschäftigten "einfach so" zu melden, d.h. per Fax oder E-mail, ist überzogen und der Sache nicht dienlich. Es wird eine besonderes Onlineformular benötigt. Begründet wird dies doch tatsächlich mit dem Datenschutz. Doch neben einer massiven Verzögerung der Sofortmeldung wird dadurch auch noch die Gefahr erhöht, dass der/die zu beschäftigende letztendlich nicht rechtzeitig gemeldet ist.
Es muss bedacht werden, dass doch noch nicht alle ein Smartphone oder einen anderen Zugang ins Internet besitzen. Eine weitere Hürde ist die Einrichtung dieses Onlineformulars, für das man sich erst anmelden - authentifizieren - muss.
Hinzu kommt, dass in der Sofortmeldung Angaben zu dem/der künftig Beschäftigten gemacht werden müssen, die eigentlich hierfür irrelevant sein müssten. Neben Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Nationalität wird auch die SV-/RV-Nummer benötigt. Wenn diese nicht bekannt ist, ist zudem Geburtsname und -ort und bei Ausländern Geburtsnationalität und die SV-Nummer ihres Landes anzugeben.
Wird aus einer Lohnabrechnungssoftware heraus gemeldet, so führt die Rückmeldung der vergebenen SV-Nummer durch die Dt. Rentenversicherung zu einer Stornierung und neuerlichen Sofortmeldung.
M.E. sollte es für eine eindeutige Identifizierung ausreichen, wenn neben Vor- und Zuname, Geburtstag, Anschrift und Nationalität auch die Personalausweis-/Passnummer gemeldet würde, meinetwegen auch eine Kopie des Ausweises/Passes.
Alle anderen Angaben könnten durchaus auch erst mit der regulären Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen.
Hier ist weniger mehr.
Sabine Stieff, geschrieben am 20.01.2018
Direktlink zum Beitrag: https://buchungsservice-stieff.de/id/beitrag/22720
Es existieren bisher noch keine Kommentare. Schreiben Sie den Ersten:
Der "tarifgebundene" Mindestlohn im Reinigungsgewerbe beträgt seit dem 01.01.2018 EUR 9,55/Stunde im Osten bzw. EUR 10,30/Stunde im Westen. Auch im Baugewerbe wurde er zum 01.01.2018 erhöht, s. unteren Link.
Der zum 01.01.2017 angehobene "allgemeine" gesetzliche Mindestlohn beträgt auch 2018 EUR 8,84 pro Stunde.
Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit dem 01.01.2015 und betrug zunächst EUR 8,50 je Stunde. Für Unternehmen, die tarifgebunden sind, oder für deren Branchen ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt* wurde, kann evtl. ein anderer - höherer - Mindestlohn gelten. So z.B. im Reinigungsgewerbe: dort lag er bis zum 31.12.2017 bei EUR 9,05/h im Osten bzw. EUR 10,00/h im Westen.
Im Baugewerbe gelten wieder andere Beträge je nach Sitz des Betriebes (Ost - West) und Qualifikation. Infos unter: https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/zdb-akzeptiert-mindestlohn-regelung-am-bau/150/11266/60857
Es besteht Dokumentationspflicht!
*) "Für allgemeinverbindlich erklärt" bedeutet, dass der Tarifvertrag für alle Unternehmen dieser Branche gilt, also nicht nur für die, die diesen Tarifvertrag geschlossen haben.
Sabine Stieff, geschrieben am 19.01.2018
Direktlink zum Beitrag: https://buchungsservice-stieff.de/id/beitrag/8530
Liebe Besucherinnen und Besucher meiner Website, auch ich habe jetzt einen Blog :-)
In diesem werde ich künftig den ein oder anderen Kommentar zu irgend etwas abgeben ;-)
Und ich lade schon jetzt alle ein, zu dem ein oder anderen Thema mit zu diskutieren!
Auf ein interessantes 2018!
Sabine Stieff
Sabine Stieff, geschrieben am 19.01.2018
Direktlink zum Beitrag: https://buchungsservice-stieff.de/id/beitrag/22719
Es existieren bisher noch keine Kommentare. Schreiben Sie den Ersten:
© Sabine Stieff, Buchungs- und KontierService, Lessingstr. 4, 08058 Zwickau
Quelle: https://buchungsservice-stieff.de/Das_sollten_Sie_wissen