Sabine Stieff, Buchungs- und KontierService
Carolastr. 21
08056 Zwickau
http://buchungsservice-stieff.de

Mobil: 0177 5378375
Telefon: 0375 271167-11
Telefax: 0375 271167-77
E-Mail: info@buchungsservice-stieff.de

Schmuckbild

Sabine Stieff
Buchungs- und KontierService

  • Website vergrößern
  • Druckansicht

Sofortmeldung nur online - Pflicht in bestimmten Branchen

Seit einigen Jahren sind bestimmte Branchen, so z.B. das Bau- und Reinigungsgewerbe und die Gastronomie, verpflichtet, neue Arbeitnehmer/innen vor dem ersten Einsatz anzumelden (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung: SchwarzArbG). Dies soll verhindern, dass nicht gemeldete Personen arbeiten und nur bei einer Kontrolle - also, erst wenn sie "erwischt" werden - bei der Sozialversicherung angemeldet werden. Ziel: Eindämmung der sog. Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung.

Wenn auch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verschieden sind, so hat es doch dieselben Folgen:

Mit der Beschäftigung von Schwarzarbeiter/inne/n sparen die Unternehmen viel Geld ein: die Sozialversicherungsbeiträge und meist auch Lohngelder. Denn i.d.R. arbeiten "schwarz" und illegal Beschäftigte für weniger Geld als die gemeldeten. Woran diese nicht denken: Sie sind nicht abgesichert, nicht mal bei einem Arbeitsunfall. Neben diesen so Beschäftigten zählt auch die Gesellschaft zu den Verlierer/innen. Denn es kommt nicht nur weniger Geld in die Sozialkassen: auch die Wirtschaft leidet darunter, da die Beschäftigten weniger "in der Tasche" haben und so auch weniger ausgeben. Und: das gesellschaftliche Gefüge wird destabilisiert.
Es ist traurig, dass viele Menschen keine andere Möglichkeit sehen (oder tatsächlich haben), als solche Arbeitsverhältnisse anzunehmen. Es ist eine Schande, dass diese Not von Unternehmen ausgenutzt wird - allein um ihren Gewinn zu mehren!

Doch dass es keine Möglichkeit mehr gibt, die künftig Beschäftigten "einfach so" zu melden, d.h. per Fax oder E-mail, ist überzogen und der Sache nicht dienlich. Es wird eine besonderes Onlineformular benötigt. Begründet wird dies doch tatsächlich mit dem Datenschutz. Doch neben einer massiven Verzögerung der Sofortmeldung wird dadurch auch noch die Gefahr erhöht, dass der/die zu beschäftigende letztendlich nicht rechtzeitig gemeldet ist.

Es muss bedacht werden, dass doch noch nicht alle ein Smartphone oder einen anderen Zugang ins Internet besitzen. Eine weitere Hürde ist die Einrichtung dieses Onlineformulars, für das man sich erst anmelden - authentifizieren - muss.

Hinzu kommt, dass in der Sofortmeldung Angaben zu dem/der künftig Beschäftigten gemacht werden müssen, die eigentlich hierfür irrelevant sein müssten. Neben Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Wohnanschrift und Nationalität wird auch die SV-/RV-Nummer benötigt. Wenn diese nicht bekannt ist, ist zudem Geburtsname und -ort und bei Ausländern Geburtsnationalität und die SV-Nummer ihres Landes anzugeben.
Wird aus einer Lohnabrechnungssoftware heraus gemeldet, so führt die Rückmeldung der vergebenen SV-Nummer durch die Dt. Rentenversicherung zu einer Stornierung und neuerlichen Sofortmeldung.

M.E. sollte es für eine eindeutige Identifizierung ausreichen, wenn neben Vor- und Zuname, Geburtstag, Anschrift und Nationalität auch die Personalausweis-/Passnummer gemeldet würde, meinetwegen auch eine Kopie des Ausweises/Passes.
Alle anderen Angaben könnten durchaus auch erst mit der regulären Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgen.

Hier ist weniger mehr.

Sabine Stieff, geschrieben am 20.01.2018

Es existieren bisher noch keine Kommentare. Schreiben Sie den Ersten:

Kommentar-Formular

Bitte füllen Sie alle mit einem * versehenen Felder aus.

CAPTCHASprachausgabe

Datennutzung

Mit Klick auf den Button "Absenden", übermitteln Sie die eingegeben Daten an unseren Webserver. Dies ist daher eine Datenerhebung auf freiwilliger Basis gemäß Art. 6 Abs.1 lit. a DSGVO und ggf auch nach Art. 6 Abs.1 lit b DSGVO als vorvertragliche Maßnahme.
Die eingegebenen Daten werden verschlüsselt übertragen. Ihre Daten werden von uns streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Sie können Ihr Einverständnis zur Speicherung jederzeit widerrufen und eine Löschung beantragen. Senden Sie hierzu einfach eine formlose E-Mail an info@buchungsservice-stieff.de.
Der Datenverarbeiter ist Buchungs- und KontierService Sabine Stieff. Es werden die Daten verarbeitet, die Sie uns mitteilen. Zweck der Datenerhebung ist die Veröffentlichung Ihres Kommentares. Buchungs- und KontierService Sabine Stieff wird diesen Kommentar prüfen und entscheidet eigenständig über dessen Veröffentlichung.Ebenfalls darf mich Buchungs- und KontierService Sabine Stieff in diesem Zusammenhang kontaktieren.Weiterführende Datenschutzhinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Quelle: https://buchungsservice-stieff.de/beitrag/Sofortmeldung_nur_online_-_Pflicht_in_bestimmten_Branchen

Schmuckbild
Einwilligungen verwalten