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Sabine Stieff
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weshalb "Buchen laufender Geschäftsvorfälle"?

Buchhaltung

Zu einer Buchhaltung gehören neben dem Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle u.a. auch Jahresabschluss- und Abgrenzungsbuchungen. Da Selbständige Buchhalter/innen hierzu nicht befugt sind, dürfen sie nach dem Steuerberatungsgesetz (§ 8) in Verbindung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht damit werben, Ihre Buchhaltung zu erledigen. Denn nach Ansicht der Steuerberaterkammern und des Gesetzgebers - und leider noch vieler Gerichte - würden Sie sofort annehmen, dass nicht nur das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle übernommen wird, sondern auch "alles andere". Hier wird die Gefahr gesehen, dass dadurch den Angehörigen der steuerberatenden Berufe Mandant/inn/en mit falschen Leistungsversprechen - also unlauter - abgeworben werden.

Dabei wird meiner Erfahrung nach der Begriff "Buchhaltung" im umgänglichen Sprachgebrauch vorrangig für das Ordnen und Sortieren von Belegen, Rechnungen und Quittungen sowie das Schreiben des Kassenbuches verwendet. Für all den "Bürokram" eben, den ein/e Unternehmer/in noch neben - genauer: nach - der eigentlichen Geschäftstätigkeit erledigen muss. In den seltensten Fällen wird hier bereits an die Arbeiten gedacht, die zum Jahresende anstehen, um den Gewinn bzw. Überschuss oder auch Verlust des Geschäftsjahres zu ermitteln, der in den Steuererklärungen anzugeben ist. Die meisten wissen, dass sie hierfür eine/n Steuerberater/in zusätzlich beauftragen müssen: in den Abrechnungen für die unterjährig erstellte Buchhaltung sind diese Arbeiten nicht inbegriffen.

deshalb: Buchen laufender Geschäftsvorfälle!

Viele Unternehmer/innen möchten jedoch auch gerade vom laufend anfallenden "Papierkram" entlastet werden, sie suchen unterjährige Unterstützung. Und hier bieten Selbständige Buchhalter/innen eine kostengünstige Alternative zu Steuerbüros. Die unterjährig anfallenden Buchungsarbeiten sowie betriebswirtschaftlichen Auswertungen werden ebenso fachkundig erbracht.

Nach Ende des Wirtschaftsjahres geben Sie die Unterlagen gepflegt in Ihr Steuerbüro. Hier werden dann die Jahresabschluss- und Abgrenzungsbuchungen, die Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und die erforderlichen Steuererklärungen für Sie gefertigt.

Ihre Vorteile

Individuelle Betreuung und Kostensenkung ohne Qualitätseinbußen

Als Selbständige Buchhalterin kann ich mir mehr Zeit für Sie nehmen, so dass eine individuellere Betreuung möglich ist. Hierzu gehört auch, dass ich mich terminlich ganz nach Ihren Wünschen und Vorgaben richte. So erledige ich z.B. auf Wunsch Vor-Ort-Arbeiten nach Büroschluss Ihrer Firma, um den Betriebsablauf nicht zu stören.

Gleichzeitig kann ich für das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle günstigere Preise anbieten, ohne dass die Qualität leidet. Mit der Betrauung eines Buchungsbüros sparen Sie unterjährig Kosten und verbessern so Ihr Einnahme-Ausgabe-Verhältnis: durch die Reduzierung der Kosten erhöhen Sie Ihren Gewinn! Zeigen Sie sich kostenbewusst!

und das noch: Freie Mitarbeit in einer Steuerkanzlei

Auf Wunsch übergebe ich Ihre Unterlagen mit Ende des Wirtschaftsjahres einer Steuerkanzlei. Hier bilden meine unterjährig gewissenhaft gebuchten Geschäftsvorfälle die Grundlage für die Jahresabschlussarbeiten und Steuererklärungen. Die erforderlichen Auskünfte über Ihr Unternehmen erteile ich direkt dem Steuerberater. Durch meine freie Mitarbeit kann ich Ihnen auch hier individuelle Betreuung zusichern.

Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf:

Sabine Stieff, Buchungs- und KontierService
Äußere Plauensche Str. 22, 08056 Zwickau
Funk: 0177 5378375
E-Mail: info@buchungsservice-stieff.de


Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung. Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung.


Quelle: https://buchungsservice-stieff.de/weshalb_%22Buchen_laufender_Gesch%C3%A4ftsvorf%C3%A4lle%22%3F

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