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Schreiben Sie die folgenden Geschäftsvorfälle richtig in Ihr Kassenbuch!
Sie haben eine erfolgversprechende Geschäftsidee und machen sich damit selbständig. Weil viele Ihrer Kund/inn/en bar bezahlen, führen Sie ein Kassenbuch.
Aufgabe: Ermitteln Sie jeden Tag (Abend) den aktuellen Kassenbestand!
Bearbeitungshinweis: Vergessen Sie vor lauter Aufregung nicht, dass eine Kasse nie negativ sein kann! Einem "blanken" Mann - und auch keiner "blanken" Frau - kann man eben nicht in die Tasche greifen ;-) Sollte also Ihr aktuelles Bargeld (Bargutgaben) nicht für eine geplante Aufwendung ausreichen, müssen Sie zuvor aus Ihrem Privatvermögen "nachschießen", also eine Bareinlage tätigen. So auch am Anfang, wenn Sie das Kassenbuch neu anlegen... Privateinlage hier: EUR 50,00.
Wenn Sie jetzt noch motiviert sind, schreiben Sie auch noch "händisch" die Bewegungen auf Ihrem Bankkonto; als wären Sie die Bank selbst, erstellen quasi Ihren eigenen Kontoauszug. Anfangsbestand (Saldo): EUR 437,56 (Hierbei handelt es sich konkret genommen ebenfalls um eine Privateinlage!) - Wie hoch ist der Bankbestand am Ende des Monats?
So begeistert wie Sie dabei sind, wollen Sie nun auch noch wissen, wieviel Gewinn - oder Verlust - Sie gemacht haben! Zählen Sie dazu alle betrieblichen Einnahmen (BE) und alle betrieblichen Ausgaben (BA) zusammen und ziehen im Anschluss von der Summe der Einnahmen die Summe der Ausgaben ab (BE - BA = Gewinn/Verlust) - das war´s ;-)
Sabine Stieff, geschrieben am 23.01.2018
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Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung. Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung.
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