Sabine Stieff, Buchungs- und KontierService
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Sabine Stieff
Buchungs- und KontierService

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Berufsrechtliche Einschränkungen

Selbständige Buchhalter/innen dürfen nur das Buchen der laufenden - also der unterjährig anfallenden - Geschäftsvorfälle übernehmen. Dies beinhaltet das Kontieren der Belege und Erteilen von Buchungsan-weisungen. Hierunter wird die Bildung der sogenannten Buchungssätze nach (steuer)rechtlicher Würdigung des Sachverhaltes verstanden. Das Buchen selbst ist der rein mechanischen Vorgang, die Buchungssätze in eine Buchhaltungssoftware einzugeben.
Daher kommt dem Kontieren eine höhere Bedeutung zu als dem Buchen. Dies erklärt die höheren Anforderungen an die Qualifikation.

Die Buchhaltung abschließende Arbeiten, als die Aufstellung einer Bilanz oder einer Einnahme-Überschuss-Rechnung, aber auch schon vorberei-tende Abschlussarbeiten sowie das Fertigen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind Steuerberater/innen vorbehalten.

Weiter dürfen Selbständige Buchhalter/innen die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung fertigen. Dazu gehört auch das Erstellen der Beitragsnachweise und die Meldungen zur Sozialversicherung und ELENA. Aber auch hier sind abschließende Arbeiten, wie der Abschluss der Lohnkonten und die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigung, nur durch Steuerberater/innen zulässig.

Quelle: https://buchungsservice-stieff.de/Berufsrechtliche_Einschr%C3%A4nkungen

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